- 29. Dezember 2018
- Veröffentlicht durch: Krueger-Pannek
- Kategorie: IT-Recht
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Seit Dezember 2018 gilt die sogenannte Geo-Blocking-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/302). Sie soll die Kundendiskriminierung bei Online-Käufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung innerhalb des EU-Binnenmarkts beenden.
Händler aus der EU müssen nun überall in der EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren – egal von wo die Internetseite aufgerufen wurde. Der bisherigen Praxis einiger Händler, für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu einer Internetseite zu blockieren oder sie auf eine andere Seite mit schlechteren Konditionen umzuleiten, ist damit ein Riegel vorgeschoben.