- Prüfung Ihrer Leistungsbescheide im Bereich des SGB II (ALG II / „Hartz IV“), SGB XII (Sozialhilfe) und SGB III (Arbeitsförderung)
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Mehrbedarfe, Berücksichtigung angemessener Unterkunftskosten, Abwehr von Sanktionen, Sperrzeiten u.a.
- Durchsetzung einer schnellen Entscheidung bei Untätigkeit der Leistungsbehörde