Sozialrecht

  • Prüfung Ihrer Leistungsbescheide im Bereich des SGB II (ALG II / „Hartz IV“), SGB XII (Sozialhilfe) und SGB III (Arbeitsförderung)
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Mehrbedarfe, Berücksichtigung angemessener Unterkunftskosten, Abwehr von Sanktionen, Sperrzeiten u.a.
  • Durchsetzung einer schnellen Entscheidung bei Untätigkeit der Leistungsbehörde

Aktuelles zum Thema Sozialrecht

Tätigkeit einer Social Media-Managerin kann sozialversicherungsfrei sein

Die Tätigkeit als Content Managerin auf der Basis eines Honorarvertrages für die Entwicklung und Betreuung der Social Media-Präsenzen eines Unternehmens kann auch im Rahmen eines einheitlichen Auftragsverhältnisses sozialversicherungsfrei sein, wenn die Managerin nicht in der für eine abhängige Beschäftigung erforderlichen Weise weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist. So hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kürzlich entschieden. In

Jobcenter Halle muss höhere Unterkunftskosten übernehmen

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in zwei Entscheidungen die vom Jobcenter Halle verwendete Richtlinie nach oben korrigiert, mit der die Höhe der Hartz-IV-Leistungen für Unterkunftskosten beschränkt wird. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Richtlinie des Jobcenters festgelegten Grenzwerte für die Bruttokaltmiete (Grundmiete und Nebenkosten ohne Heizkosten) zu niedrig. Nachdem die ursprünglichen Werte aus dem

Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch ohne Räumungsklage

Bundesverfassungericht, Beschluss vom 01.08.2017 (1 BvR 1910/12): Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen. In dem zugrundeliegenden Fall war das Jobcenter davon ausgegangen, der