- 25. Juli 2017
- Veröffentlicht durch: Krueger-Pannek
- Kategorie: Nachbarschaftsrecht
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Eine das Sonnenlicht stark reflektierende Photovoltaikanlage auf dem Dach kann eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücksnachbarn darstellen, welche dieser nicht hinnehmen muss. In einem solchen Fall besteht die Verpflichtung die Blendungen durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren, wie das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 21.07.2017 ( I-9 U 35/17) festgestellt hat.