Schwein gehabt – Freispruch aus Gründen des Tierwohls

Drei Tierschützer, die in eine Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen waren, um dort die Haltungsbedingungen zu filmen, sind auch in zweiter Instanz durch das Landgericht Magdeburg vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden. In dritter Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg nun mit Urteil vom 22.02.2018 den Freispruch bestätigt.

Es habe ein Notstand vorgelegen, da das Tierwohl in Gefahr gewesen sei. In der Anlage mit mehr als 60.000 Tieren waren unter anderem die Kastenstände wesentlich kleiner als gesetzlich vorgeschrieben. Bei vorherigen behördlichen Kontrollen waren die Missstände nicht beanstandet worden. Erst durch die filmische Dokumentation der Haltungsbedingungen durch die Angeklagten griff die zuständige Behörde ein und stellte diverse Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fest.

Vor dem Landgericht wurden die drei Aktivisten sogar vom Vorsitzenden Richter für ihre Aktion gelobt. Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig. Die Tierschützer hatten zudem Einwegkleidung benutzt, Mundschutz getragen und die Kameras desinfiziert, sodass keine Keime in die Ställe getragen wurden.

OLG Naumburg, Urteil vom 22.02.2018 – 2 Rv 157/17