Verkehrsrecht

Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Ich übernehme für Sie die gesamte Abwicklung der Schadensregulierung und Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallgegners. Ich sorge für eine umfassende und zügige Durchsetzung Ihrer Ansprüche insbesondere auf Zahlung von Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Ersatz der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallersatz, Schmerzensgeldzahlung, Erstattung von Behandlungskosten und Verdienstausfall.

So kommen Sie ohne Regulierungsverzögerungen und ungerechtfertigte Kürzungen zu schnell zu Ihrem Geld.

Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ich stehe Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat konfrontiert werden oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Verkehrsordnungsrechtliche Bußgeldbescheide, etwa aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstößen, sollten keinesfalls ohne genauere Prüfung und Einsichtnahme in die Ermittlungsakte hingenommen werden. Hier können sich zahlreiche Fehlerquellen ergeben, insbesondere Fehler bei der Messdurchführung, die Verwendung eines Messgerätes ohne gültige Eichung, Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung des Messgerätes, fehlende Schulung des Messbeamten, Nichteinhaltung des Mindestabstands zum Verkehrszeichen usw., die zu einer Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch führen können. Gegebenenfalls kann zumindest eine Reduzierung der Geldbuße oder das Absehen von einem zunächst angeordneten Fahrverbot erreicht werden.

Aktuelles zum Thema Verkehrsrecht

Gemeinde haftet für unzureichend erkennbare Poller

Das OLG Braunschweig hat in zweiter Instanz einem Autofahrer Recht gegeben, der eine Gemeinde auf Schadenersatz verklagt hatte, weil er mit seinem Fahrzeug in einen von mehreren Pollern hineingefahren war. Die Poller waren von der Gemeinde hinter dem Einmündungsbereich einer mit einem Sackgassenschild ausgewiesenen Straße als Durchfahrtssperre aufgestellt. Nur die äußeren beiden Poller waren dabei

Dashcam-Mitschnitt im Verkehrsunfallprozess

Nach Auffassung des OLG Stuttgart (10 U 41/17) dürfen Aufnahmen von Autokameras nach Interessenabwägung im Einzelfall als Beweismittel bei Schadenersatzklagen herangezogen werden. Das OLG wies in der Verhandlung beide Seiten darauf hin, dass es eine veröffentlichte Entscheidung eines höheren Gerichts zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess bisher nicht gebe, bei einer etwaigen Revision vor dem