Erbrecht

  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter
  • Anfechtung unwirksamer letztwilliger Verfügungen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Aktuelles zum Thema Erbrecht

Erbeinsetzung im Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

Haben Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt, der überlebende Ehegatte später jedoch die Erberwartung des Schlusserben durch Schenkungen an einen Dritten beeinträchtigt, so kann der Dritte nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten zur Herausgabe der Zuwendung an den Schlusserben verpflichtet sein. So entschied das OLG Hamm am 12.09.2017 (10 U 75/16). Voraussetzung sei, dass der

Keine Kosten für unnötigen Erbschein

Rät ein Notar zur Beantragung eines im Rechtsverkehr nicht erforderlichen Erbscheins, muss der Erbe hierfür keine Notarkosten entrichten, entstandene Gerichtskosten hat der Notar zu zahlen. So entschied das Landgericht Münster mit Beschluss vom 15.05.2017 (5 OH 42/16). In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Erblasserin per handschriftlichem Testament eine Alleinerbin eingesetzt, der Nachlass bestand aus Sparguthaben