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Neues Unterhaltsvorschussgesetz

Familienrecht Unterhaltsvorschuss

Familienrecht - neues Unterhaltsvorschussgesetz

Rückwirkend zum 01.07.2017 traten die Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Kraft.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt der Wegfall der bisherigen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten. Auch Kinder von 12 bis 17 Jahren haben nun mehr einen Anspruch nach dem UVG, wenn sie nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug nicht wenigstens ein Bruttoeinkommen von 600,- Euro erzielt.

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